CBD auf Reisen mitnehmen: legal oder illegal?
Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, werden CBD-Produkte aus Hanf gewonnen und die bekanntesten Hanfprodukte, wie Haschisch und Haschisch-Öl, sind in den meisten Ländern illegal. CBD ist jedoch in vielen Ländern legal. Trotzdem sollten Sie sich immer vorab informieren ob Ihr bevorzugtes CBD-Produkt in dem Urlaubsland, welches Sie bereisen wollen, auch wirklich legal ist. Es wäre nämlich sehr ärgerlich, wenn Sie erst im Ausland herausfinden, dass Sie ein illegales Produkt mit sich führen. Wir werden Ihnen hier genau erläutern, wann Sie CBD mitnehmen dürfen und wann absolut nicht.
CBD in den Urlaub mitnehmen oder nicht mitnehmen?
Nach Aussage des deutschen Zollamts dürfen Mittel, wie Arzneimittel und Medikamente problemlos in den Urlaub mitgenommen werden, solange sie nicht unter das deutsche Opiumgesetz fallen. CBD fällt nicht unter das deutsche Opiumgesetz, darum müssen Sie sich innerhalb Deutschlands dementsprechend keine Sorgen machen. Leider können wir Ihnen nicht versichern, dass diese Vorschriften und Regeln auch immer für das Ausland gelten. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, um sich im Voraus gut zu informieren. Sie können dem zuständigen Zollamt Ihres Reiselandes am besten eine Nachricht schicken. Am Einfachsten funktioniert das, indem Sie über die Webseite des Flughafens des Reiselandes welche Sie besuchen eine Anfrage tätigen.
Wir haben hier unten für Sie eine Auflistung mit den am häufigsten besuchten Urlaubsländern zusammengestellt. Sollte Ihr Urlaubsziel nicht dabei sein: keine Panik. Sie können natürlich jederzeit die Webseite des Zielflughafens, im Internet finden und mit der betreffenden Instanz Kontakt aufnehmen. Geben Sie hierfür auf Google einfach Schlüsselwörter ein, so finden Sie schnell die richtige Webseite, nach der Sie suchen. Fliegen Sie zum Beispiel nach Atlanta? Geben Sie dann einfach „Zoll“ und „Atlanta“ ein.
Die Wichtigkeit von Nachfragen
THC-Öl mitnehmen auf Reisen?
Nicht jeder Person ist es gestattet THC mit sich zu führen. Es ist nämlich so, dass THC ein psychoaktives Produkt ist, welches unter das deutsche Opiumgesetz fällt. Für diese Art von Produkten ist eine sogenannte Schengen-Erklärung oder eine medizinische Erklärung notwendig. Führen Sie also ein Produkt mit sich, das unter das Opiumgesetz fällt, ohne über eine solche Erklärung zu verfügen, kann dies rechtliche Konsequenzen für Sie haben. Eine Erklärung können Sie bei Ihrem Hausarzt anfragen. Sie können auch eine Schengen-Erklärung anfragen. Jede Erklärung hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Sollte Ihr Urlaub allerdings länger als 30 Tage andauern, bedeutet das, dass Sie natürlich mehr als nur eine Erklärung nötig haben. Bitte besprechen Sie dieses Thema vor Ihrer Abreise unbedingt mit Ihrem Hausarzt. Er wird Sie bei der Anfrage unterstützen.
Die Schengen-Erklärung ist jedoch nicht überall rechtskräftig. Hierunten finden Sie eine Auflistung aller Länder, in denen sie gültig ist. Für diese Länder können Sie also eine sogenannte Schengen-Erklärung für Ihre Medikamente anfragen.